Kosten

Die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, die probatorischen Sitzungen und diagnostische Verfahren werden von der gesetzlichen Krankenasse übernommen. Dies gilt in der Regel auch für die privaten Kassen und die Beihilfe. Gesetzlich Versicherte müssen eine gültige Gesundheitskarte vorlegen, eine Überweisung ist nicht erforderlich. 

Die Kosten für eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie werden nach Bewilligung ebenfalls vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch die privaten Kassen und die Beihilfe übernehmen nach Bewilligung meist die vollständigen Kosten, allerdings richtet sich dies teilweise nach dem jeweiligen Vertrag den sie abgeschlossen haben. Am Besten informieren sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie, welche Vertragsbedingungen in ihrem Fall gelten. Bei den privaten Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung. Die Höhe der Kosten richtet sich bei privaten Kassen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.